Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Restaurierungsleistungen, die zwischen forest-elk (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber geschlossen werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten.
(3) Vor Auftragserteilung wird der Zustand des Objektes dokumentiert und ein Kostenvoranschlag erstellt. Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Kostenvoranschlag und der Auftragsbestätigung.
(2) Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informieren und einen ergänzenden Kostenvoranschlag erstellen. Zusätzliche Arbeiten werden erst nach Freigabe durch den Auftraggeber ausgeführt.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Auftragserteilung kann eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des voraussichtlichen Auftragswertes vereinbart werden.
(3) Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Das Eigentum an den bearbeiteten Objekten geht erst mit vollständiger Bezahlung aller Forderungen auf den Auftraggeber über.
§ 5 Lieferung und Abholung
(1) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das restaurierte Objekt innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung abzuholen oder eine Lieferung zu beauftragen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, Lagerkosten zu berechnen.
(3) Der Versand erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Eine Transportversicherung wird empfohlen.
§ 6 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Konservierung und Restaurierung sowie den Grundsätzen der Reversibilität ausgeführt werden.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe des restaurierten Objektes.
(3) Eine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses kann nicht übernommen werden, da dies vom Ausgangszustand des Objektes abhängt.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch vorhandene, nicht erkennbare Vorschäden am Objekt verursacht werden.
(4) Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Objekten durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
§ 8 Dokumentation und Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer erstellt eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten. Diese bleibt Eigentum des Auftragnehmers, wird dem Auftraggeber jedoch zur Verfügung gestellt.
(2) Der Auftragnehmer behandelt alle Informationen über die bearbeiteten Objekte und deren Eigentümer vertraulich.
(3) Die Verwendung von Fotografien für Referenzzwecke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026